Sachvortrag von Manfred Schmidt in der öffentlichen Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses (KSA) des Ebersberger Kreistages am 2.12.2024
Zu TOP 3 – Haushalt 2025
Für die AfD-Kreistagsfraktion werde ich dem Haushalt 2025 u.a. aus folgenden Gründen nicht zustimmen:
- Art, Umfang und Höhe der freiwilligen Leistungen mit Hinweis auf meinen abgelehnten früheren Sparvorschlag von mehr als 1,5 Mio. €.
- Security-Leistungen an eine Privatfirma im sechsstelligen Bereich zur„Rabauken-Sicherung“ im Landratsamt statt fast kostenlosem Einsatz von Asylbewerbern im niederschwelligen Bereich, also ohne Zertifizierungszwang, für Einlaßkontrolle oder als Ordnungs- bzw. Organisationshilfen nach den aktuellen Empfehlungen der Bayerischen Staatsregierung zur Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnützigen Tätigkeiten.
- Mangelnde Bereitschaft zur verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Bezirksumlage wegen der Einbeziehung freiwilliger Leistungen in die Umlagen-Festsetzung. Bisher noch unbestätigten Informationen zufolge sollen z.B. bereits im Jahre 2023 rund 20 Mio. € für Asyl- und Flüchtlingspolitik an freiwilligen Leistungen des Bezirks bereitgestellt worden sein, deren Umlagefähigkeit zutreffendenfalls durchaus hinterfragenswert sein kann.
- Die mögliche finanzpolitische Uneinsichtigkeit von Herrn Landrat Niedergesäß wegen der anscheinend fast unbeirrten Fortführung sog. „teambildender“ Maßnahmen, obwohl die ROB als Folge von wiederholten (!) BKPV-Prüfungsbeanstandungen und einer daraus resultierenden erfolgreichen Aufsichtsbeschwerde der AfD-Kreistagsfraktion solcherart Annehmlichkeiten (Originalton ROB) für die Belegschaft schriftlich untersagt hat. Zur Erinnerung: Als „teambildende Maßnahmen“ wurden – übrigens ohne Gremienbeschluß, also sozusagen „par ordre du mufti“ – in der Vergangenheit z.B. Hochzeitsgeschenke, Konzertbesuche, Restaurant-Einladungen, Wochenendausflüge mit Übernachtung in Berggasthöfen, Grillfeiern, Oktoberfesteinladungen in Käfer´s Wiesn-Schänke bis hin zu Surf- und Kochkursen und manch andere „Annehmlichkeiten“ aus Mitteln des Kreishaushaltes finanziert, obwohl all das als Kosten der privaten Lebensführung nicht aus Steuermitteln hätte bezahlt werden dürfen, so daß also letztlich eine Zweckentfremdung öffentlicher Mittel feststellbar ist.
Jedenfalls erspart diese erfolgreiche AfD-Initiative unserem Landkreis-Haushalt ab 2024 jährlich 50.000 €, was gleichzeitig ein zumindest symbolischer Beitrag zur Begrenzung der Kreisumlage ist, allerdings für sich allein noch nicht für eine Zustimmung unserer Fraktion zum vorliegenden Haushalts-Entwurf ausreicht.
Manfred Schmidt, Vorsitzender AfD-Kreistagsfraktion