Landrat Niedergesäß muß wegen unterlassener Öffentlichkeit nachbessern

Das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 – 2019 für das Prüfungsgebiet der Bauausgaben beim Landkreis Ebersberg; Teilbericht des BKPV muß auf rechtsaufsichtliche Weisung „jedenfalls in einzelnen Textziffern“ nunmehr doch öffentlich behandelt werden. Die Regierung von Oberbayern (ROB) hat ihre entsprechende Rechtsauffassung dem Landratsamt mit der Aufforderung mitgeteilt, diese Textziffern des Prüfungsberichtes einer öffentlichen Sitzung „zuzuordnen“ – wie es in der Beschwerde-Entscheidung an Kreisrat Manfred Schmidt wörtlich heißt.

Von der Rechtsaufsicht bestätigt wurde hingegen die nichtöffentliche Behandlung solcher Prüfungsbeanstandungen, bei denen die Möglichkeit einer Beeinträchtigung berechtigter Interessen, z.B. von Architekten und Planungsbüros, nicht auszuschließen ist, was unter Berufung auf die aktuelle Rechtsprechung und Kommentierung eingehend begründet wird.

In der Sitzung des LSV-Ausschusses am 12.03.2024 war der AfD-Geschäftsordnungsantrag auf öffentliche Behandlung dieses TOPs gegen die Stimme des Antragstellers abgelehnt worden, was zu dessen Aufsichtsbeschwerde vom 17.03.2024 führte.

Abzuwarten bleibt nun, wann und in welchem Umfang Landrat Robert Niedergesäß die sich aus der ROB-Entscheidung ergebenden Konsequenzen ziehen und die in Frage kommenden Textziffern des Prüfungsberichtes in öffentlicher Sitzung beraten lassen wird.

Allzu viel Spielraum hat er dabei allerdings nicht, da nach der ROB-Entscheidung die in Frage kommenden Textziffern nicht nur öffentlich behandelt werden können, sondern unmißverständlich müssen.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der ROB-Entscheidung.

Auch wenn der Aufsichtsbeschwerde nur teilweise stattgegeben wurde, bleibt immerhin erfreulich, daß das stete Bemühen der AfD-Kreistagsfraktion nach größtmöglicher Öffentlichkeit insgesamt wieder einmal durchaus erfolgreich war.

Transparenz in allen öffentlichen Belangen gehört jedenfalls zum Markenkern der AfD-Kreistagsfraktion.

Manfred Schmidt, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion