Erfolgreicher Bürgerdialog mit Peter Felser

Am 26. Juli fand im Bruckhof in Emmering ein Bürgerdialog mit dem Bundestagsabgeordneten Peter Felser zum Thema „Bauernproteste ernst nehmen“ statt. Dieser löste im Vorfeld ein großes Echo aus, da ein Bündnis aus ewig morgigen Altmarxisten und weiteren linken Wirrköpfen zu einer Gegendemonstration vor dem Wirtshaus aufgerufen hatte. Darauf hin solidarisierten sich viele Emmeringer Bürger mit dem angegriffen Wirt, der Drohungen und schlechte Bewertungen im Internet erhielt, so dass der Biergarten an diesem Abend sehr voll war.

Auch beim Bürgerdialog herrschte Andrang, nicht alle Interessenten fanden einen Sitzplatz, was aber der guten Stimmung und der auf fachlich hohem Niveau geführten Diskussion nach einem halbstündigen Vortrag keinen Abbruch tat.

Die weniger als 40 Gegendemonstranten, die von der Alpenpravda anscheinend doppelt gezählt wurden, da sie von 70 schrieb, hatten gute Werbung für die AfD gemacht und viele Interessenten, besonders jüngere, die genug von der bürgerfeindlichen Politik der Ampel haben, in den Vortragsraum gelockt.

Peter Felser wird vom Sprecher des AfD-Kreisverbandes Ebersberg, Dr. Christoph Birghan, eine Flasche ‚Blauer Eber‘ überreicht.

Hier kann jeder selbst die Anzahl der Demonstanten zählen.

30. Juli 2024|

Erneuter (Teil-) Erfolg für AfD-Kreistagsfraktion

Landrat Niedergesäß muß wegen unterlassener Öffentlichkeit nachbessern

Das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 – 2019 für das Prüfungsgebiet der Bauausgaben beim Landkreis Ebersberg; Teilbericht des BKPV muß auf rechtsaufsichtliche Weisung „jedenfalls in einzelnen Textziffern“ nunmehr doch öffentlich behandelt werden. Die Regierung von Oberbayern (ROB) hat ihre entsprechende Rechtsauffassung dem Landratsamt mit der Aufforderung mitgeteilt, diese Textziffern des Prüfungsberichtes einer öffentlichen Sitzung „zuzuordnen“ – wie es in der Beschwerde-Entscheidung an Kreisrat Manfred Schmidt wörtlich heißt.

Von der Rechtsaufsicht bestätigt wurde hingegen die nichtöffentliche Behandlung solcher Prüfungsbeanstandungen, bei denen die Möglichkeit einer Beeinträchtigung berechtigter Interessen, z.B. von Architekten und Planungsbüros, nicht auszuschließen ist, was unter Berufung auf die aktuelle Rechtsprechung und Kommentierung eingehend begründet wird.

In der Sitzung des LSV-Ausschusses am 12.03.2024 war der AfD-Geschäftsordnungsantrag auf öffentliche Behandlung dieses TOPs gegen die Stimme des Antragstellers abgelehnt worden, was zu dessen Aufsichtsbeschwerde vom 17.03.2024 führte.

Abzuwarten bleibt nun, wann und in welchem Umfang Landrat Robert Niedergesäß die sich aus der ROB-Entscheidung ergebenden Konsequenzen ziehen und die in Frage kommenden Textziffern des Prüfungsberichtes in öffentlicher Sitzung beraten lassen wird.

Allzu viel Spielraum hat er dabei allerdings nicht, da nach der ROB-Entscheidung die in Frage kommenden Textziffern nicht nur öffentlich behandelt werden können, sondern unmißverständlich müssen.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der ROB-Entscheidung.

Auch wenn der Aufsichtsbeschwerde nur teilweise stattgegeben wurde, bleibt immerhin erfreulich, daß das stete Bemühen der AfD-Kreistagsfraktion nach größtmöglicher Öffentlichkeit insgesamt wieder einmal durchaus erfolgreich war.

Transparenz in allen öffentlichen Belangen gehört jedenfalls zum Markenkern der AfD-Kreistagsfraktion.

Manfred Schmidt, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion

18. Juli 2024|

Stellungnahme der Kreistagsfraktion zur Demokratie-Resolution

Kreistag – 13.05.2024

Zu TOP 17 – Demokratie-Resolution:

Die auf Seiten 121/122 zur sog. „Demokratie-Resolution“ uneingeschränkt erklärte Solidarisierung mit den Demonstrationen im Landkreis EBE schließt zwangsläufig das in der Lokalpresse gezeigte Plakat bei solch einer Veranstaltung

AfD Ratten fressen Demokratie

mit ein und läßt sich weder mit Demokratie noch mit den Menschenrechten vereinbaren. Die Resolution entwertet sich damit sowie auch mit der höchst überflüssigen Aufzählung von verfassungsrechtlichen Selbstverständlichkeiten bzw. Binsenwahrheiten, die wir als Kreisräte mit unserem Mandatsträger-Eid bekräftigt haben.

Die Verurteilung von Ausgrenzung ließe sich beim Umgang mit der AfD-Kreistagsfraktion glaubwürdig praktizieren. Letztlich jagt die Resolution sinnlos einem Phantom hinterher, wenn Sie eine – glücklicher Weise – nicht existierende Demokratie-Gefährdung herauf beschwört.

Mißstände aufzugreifen und Fehlentwicklungen aufzuzeigen befruchtet vielmehr die Demokratie, auch wenn sie den jeweiligen Regierungen lästig ist.

AfD-Positionen gegen die unkontrollierte Zuwanderung in unsere Sozialsysteme sowie gegen das unselige deutsche Zahlmeistergehabe gegenüber der halben Welt haben inzwischen auch andere Parteien fast inhaltsgleich übernommen. Lob für Lindner (FDP), der am gestrigen 12. Mai in der Tagesschau sowohl die Außen- als auch die Entwicklungsministerin zu Überlegungen aufgefordert hat, welche Auslandszahlungen wirklich deutschen Interessen dienen Bravo – Bravo!

Im Landkreis haben sich manche Aktivitäten der AfD-Fraktion als geradezu segensreich erwiesen. So konnten wir die Abwertung der Berufsschule als ledigliche freiwillige Aufgabe als Ammenmärchen entlarven und so die Gleichrangigkeit mit dem ebenfalls erforderlichen fünften Gymnasium erzwingen, den Fahrradverkehr auf dem geschützten ehemaligen Bahndamm Grafing-BHf – Glonn der LRA-VO entsprechend unterbinden lassen und der fast 20 Jahre anhaltenden fast 1 Mio. € teuren Geldverschwendung für als Budgetrücklagen getarnte rechtswidrige Annehmlichkeiten ein abruptes Ende bereiten; seit 2023 spart der Landkreis durch die hartnäckige AfD-Initiative jährlich 50.000 € – auch zugunsten der Kreisumlage.

Neuen Schwung haben die ständigen Bemühungen der AfD-Kreistagsfraktion nach der klimawirksamen größtmöglichen Wiedervernässung trocken gelegter Moore dank der sensationellen 100-%-Förderung der Bayerischen Staatsregierung erhalten.

Demokratiefeindlich – rechtsradikal oder unbequemer Lästigkeitsfaktor ?

Fazit: Die zur Abstimmung stehende Resolution lehnen wir in Bausch und Bogen ab. Wir sind aus christlicher Überzeugung gegen jegliche Art von Gewalt ab, und zwar gegen physische ebenso wie gegen psychische Ausprägung, natürlich auch gegen Mandatsträger und ihre ehrenamtlichen Wahlkampfhelfer etc. gleich welcher Couleur.

Gleichfalls energisch und aus Überzeugung sprechen wir uns gegen Antisemitismus und gegen islamistisches Gedankengut aus.

Die AfD in die Nähe von Demokratiefeindlichkeit oder Rechtsextremismus zu rücken, ist fernab der Wirklichkeit; verleumderische Behauptungen solcher Art sind wohl eher einer gewissen Konkurrenzangst geschuldet, die allerdings angesichts der lokalen Verhältnisse mehr rührend als realistisch ist; wir stellen schließlich gerade mal 1/20 des Kreistagsplenums!

Gut finden wir die Idee einer Gedenkveranstaltung, für die ich folgenden Antrag zur Abstimmung stelle:

Der Landkreis richtet jährlich am 22. Februar eine Veranstaltung zum zentralen Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus aus. Zusätzlich ist dabei auch auf die empörende Vergangenheitsbewältigung dieser unseligen Zeit nach Kriegsende hinzuweisen.

Begründung:

Der 22. Februar bietet sich als konkretes Datum an, da an diesem Tage im Jahre 1943 im benachbarten München die Geschwister Hans und Sophie Scholl sowie weitere Mitglieder der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ vom Terror-Institut „Volksgerichtshof“ zum Tode verurteilt und am selben Tage noch umgebracht wurden. Die Vergangenheitsbewältigung steht in einem untrennbaren Zusammenhang mit dieser fürchterlichen Zeit. Diese jeder Gerechtigkeit hohn-sprechende Art wird z.B. deutlich durch die Berufung des Mit-Begründers und Kommentators der Nürnberger Rassegesetze, Hans Globke, zum Staatssekretär ins Bundeskanzleramt, der unerträglichen Luxus-Versorgung der Freisler-Witwe sowie einer Vielzahl von unfaßbaren Karrieren von ehemals aktiven Nazis und deren willfährigen Gefolgsleuten und gewissenlosen Opportunisten.

Manfred Schmidt, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion

22. Mai 2024|

AfD Ebersberg stellt Strafanzeige wegen „Ratten-Plakat“

Der Kreisverband Ebersberg hat wegen des Verdachts der Beleidigung und Volksverhetzung Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.

Am 28.Januar 2024 fand in Ebersberg eine Kundgebung mit Demonstrationszug statt. Veranstalter waren ein sog. „Bündnis gegen Rechtsradikalismus im Landkreis Ebersberg“ und eine Initiative „Respekt@Poing“. Im Zuge der Kundgebung fiel ein männlicher Teilnehmer auf, der ein Plakat mit der Aufschrift „AFD RATTEN fressen DEMOKRATIE“ gut sichtbar hochhielt.

Nach Einschätzung der AfD Ebersberg fallen derartige Äußerungen nicht mehr unter die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit, sondern stellen eine strafbare Beleidigung bzw. Volksverhetzung dar. Entsprechende Beweismittel wurden der Staatsanwaltschaft übergeben.

Die Entmenschlichung des politischen Gegners, die z.B. in Aachen gar zu Tötungsaufrufen gegen AfD-Mitglieder führte, ist nach Sichtweise der AfD Ebersberg dabei nachhaltig geeignet, den öffentlichen Frieden in unserem Land empfindlich zu stören. Es steht zu befürchten, dass diesen Worten auch entsprechende Taten folgen werden. Dem tritt die Ebersberger AfD durch ihre Strafanzeige entschieden entgegen.

Die durch eine in großen Teilen falsche Berichterstattung zu einem angeblichen „Geheimtreffen“ in Potsdam ausgelöste böswillige Kampagne von Regierung und Massenmedien führt offensichtlich zu derartigen Taten, die von den anderen Teilnehmern der Kundgebung anscheinend geduldet oder gar befürwortet wurden. Von den auf der Ebersberger Kundgebung anwesenden Mitgliedern des bayerischen Landtags, Thomas Huber (CSU) und Doris Rauscher (SPD), erwartet die AfD deshalb eine deutliche Distanzierung von dieser undemokratischen Gesinnung.


1. Februar 2024|

Erfolgreiche Beschwerde der AfD-Kreistagsfraktion

Landkreis Ebersberg prüft den Ebersberger Kreisjugendring (KJR) nun doch rückwirkend auch für das Jahr 2022, und zwar sogar „umfänglich“

Weitgehend erfolgreich verlaufen ist eine Beschwerde der AfD-Kreistagsfraktion zur Prüfungssituation beim KJR Ebersberg. In der der Redaktion vorliegenden Mitteilung des Regierungspräsidenten von Oberbayern, Dr- Konrad Schober, an Kreisrat Manfred Schmidt vom 12.01.2024 wird zugesagt, daß „der Landkreis seiner Prüfungsaufgabe bereits ab dem Zeitrpunkt der neu geschaffenen Regelung nachkommen und das Jahr 2022 umfänglich prüfen werde“. Damit wird der am 21. Mai 2023 gegen den Landkreis Ebersberg erhobenen Aufsichtsbeschwerde von Kreisrat M. Schmidt weitgehend Rechnung getragen. Zum Beschwerde-Zeitpunkt hatte nämlich das Revisionsamt des Landkreises noch keinerlei Anstalten getroffen oder Aktivitäten zur Prüfung trotz der ab 01.01.2022 neu geschaffenen Prüfungs-Kompetenz entfaltet.

Die“ (Nach-)Prüfung“ eines früheren Zeitraumes hält der Regierungspräsident „aufgrund der bis zum 31.12.2021 bestehenden Prüfungsstruktur nicht für erforderlich“. Diese Kompromißlösung stellt die AfD-Kreistagsfraktion nach Auskunft ihres Sprechers durchaus zufrieden, zumal der schriftliche Prüfungsauftrag für die Jahre 2022 und 2023 inzwischen der Regierung von Oberbayern bereits vorliegt; möglicher Weise auf ihr vorsorgliches (?) Ersuchen. Freilich hätte man sich von Seiten der AfD-Kreistagsfraktion eine zeitlich noch weitergehende nachträgliche Prüfung gewünscht.

Zur Beschwerde veranlaßt sah sich die AfD-Kreistagsfrasktion seinerzeit durch Feststellungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofes (ORH), der eine bestürzende Serie von Mängeln bei den von ihm geprüftern KJR-Kreisverbänden im Freistaat Bayern aufgedeckt und gerügt hatte. Auch die Medien griffen diese Problematik auf. So interpretierte z.B. der „Münchner Merkur“ in seiner Landkreisausgabe Erding in einem Artikel vom 25.03.2023 den ORH-Bericht u.a. als – so wörtlich – „eine Liste von Verfehlungen und Verschwendung“. Alarmierend auf die AfD-Kreistagsfraktion wirkte auch die im ORH-Bericht weiter getroffene Feststellung einer bis jetzt völlig unzureichender und daher weitgehend wirkungslosen Prüfungspraxis des erstrangig zuständigen Bayerischen Jugendrings (BJR).

Der Ball liegt nun im Feld des Revisionsamtes des Landkreises und natürlich insbesondere auch beim Rechnungsprüfungsausschuß des Kreistages unter dem Vorsitz von Kreisrat Schwäbl.

Die AfD-Kreistagsfraktion wird jedenfalls – so ihr Vorsitzender Manfred Schmidt gegenüber der Presse – die weitere Entwicklung mit Interesse verfolgen.

Manfred Schmidt, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion

15. Januar 2024|

Stellungsnahme der AfD-Kreistagsfraktion für Haushalts-Entwurf 2024

Wie schon u.a. in der KSA-Sitzung am 04.12.2023 angekündigt werden wir dem Haushalts-Entwurf 2024 nicht zustimmen.

Das gilt ebenso für den Stellenplan als seinem untrennbaren Bestandteil, so tragen wir z.B. keinesfalls Stellenmehrungen im Asylbereich mit. Betonen will ich allerdings, daß wir als AfD-Kreistagsfraktion uneingeschränkt zu den beschlossenen und evtl. auch noch weiteren freiwilligen. Leistungen in den Bereichen Gesundheit, Pflege, ÖPNV, Ruftaxis sowie Feuerwehr- und Katastrophenschutz stehen.

Auf die Wiederholung der aus den jeweiligen Sitzungs-Niederschriften ersichtlichen Argumente verzichte ich hier ebenso wie auf den nochmaligen Hinweis auf die einhellige Ablehnung all unserer bisherigen Sparvorschläge, insbesondere bei den freiwilligen Leistungen.

Diese an sich nicht gerade mustergültige Demokratiepraxis ficht uns indes nicht besonders an, ist es doch leider inzwischen schon „business us usual“ gegenüber der AfD in ganz Deutschland.

Zudem stimmen uns manche Lichtblicke auf dem Gebiet des Naturschutzes, aber gerade auch haushaltswirksam in anderen Bereichen frohgemut für den weiteren Verlauf dieser Wahlperiode.

Lassen Sie mich das an zwei Beispielen erläutern:

Da konnten wir zum einen in mühevoller Überzeugungsarbeit erreichen, daß das Berufsschulzentrum in Grafing-Bhf nunmehr haushaltsrechtlich gleichrangig, also sozusagen auf Augenhöhe mit dem ebenso erforderlichen Gymnasium in Poing angehoben wurde. Das war nur möglich, weil wir den sowohl vom Herrn Landrat als auch von der überwältigenden Mehrheit des Kreistags lange Zeit angedichteten Status der Berufsschule als lediglich freiwillige Leistung als Ammenmärchen entlarven konnten. Die Bayerische Verfassung (BV) begründet sogar eine Berufsschulpflicht für alle Kinder, man kann es im Art. 129 BV nachlesen.

Die von unserer Fraktion mithin erreichte Folgerung war die Installierung der Arbeitsgruppe „Schulneubauten“, deren verdienstvolles Wirken die gleichzeitige Erfüllung beider Pflichtaufgaben ab dem Jahre 2025 durchaus realistisch erscheinen läßt. Freilich wird jeweils bei beiden Objekten nicht alles auf einmal verwirklicht werden können. Modulare Realisierung, ggf. späterer Bau der Sportstätten, Reduzierung der Raumprogramme, Mehrfachnutzung von Fachräumen usw. eröffnen aber gute Möglichkeiten.

Zum anderen und damit will ich es für heute bewenden lassen, sind allein durch den Einsatz und durch die Fachkompetenz der AfD-Kreistagsfraktion die Irreführend als „Budgetübertragungen“ bezeichnete Zweckentfremdung von Haushaltsmitteln als Etikettenschwindel entlarvt worden.

Genauer gesagt gebührt das Verdienst der Entdeckung eigentlich dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV), der bereits in seinem Prüfungsbericht vom Jahre 2014 feststellte, daß dieses Verfahren den haushaltsrechtlichen Vorschriften widerspricht und diese Feststellung im jüngsten Bericht vom 01. Juni 2021 wiederholte, allerdings, ohne, daß sich auch nur irgendjemand im geringsten darum scherte. Für die Kreistagskolleginnen und –kollegen war das allerdings auch nicht ganz einfach zu erkennen, waren doch diese jährlich 50.000 € in einem Sammelansatz unter der Nr.160 im Teil-Haushaltsplan 020 quasi versteckt und daher kaum wahrnehmbar..

Des weiteren gab es – soweit ersichtlich – in der ganzen illegitimen Laufzeit von rund 20 Jahren keinen einzigen Gremienbeschluß, so daß also Regelung „par ordre du mufti“ nahe liegt. Wenn man die jedenfalls in den überschaubaren letzten Jahre jeweils auf diese Weise verausgabten Beträge von jährlich 50.000 € zugrunde legt, kommt im Laufe dieser Zeit ein Betrag von bis zu einer Million € zusammen, der letztlich für legitime und notwendige Zweckbestimmungen des Landkreises fehlt.

Das Revisionsamt des Landkreises hätte jedoch nach meiner festen Überzeugung die Pflicht zu den erforderlichen Maßnahmen gehabt. Dessen für mich unfaßbares Schweigen hierzu läßt sich wohl auch nicht damit entschuldigen, daß man an den alljährlichen Annehmlichkeiten – wie sie die Regierung von Oberbayern so treffend bezeichnet hat – unbekümmert zur ebenfalls freien Verfügung teilnahm.

Glück für die Verantwortlichen dieser rechtswidrigen Verwendung von Steuermitteln ist auch, daß die Lokalpresse bisher diesen bereits mehrfach in den öffentlichen Kreistags- und Ausschußsitzungen erörterten Vorgang verharmlosend wohl eher als läßlichen Buchungsfehler zu betrachten scheint. Aber vielleicht geht ja auch den Lokalmedien gelegentlich noch ein Licht auf.

Fazit:

Man kann die AfD-Kreistagsfraktion nach Belieben politisch leer laufen lassen. Das Mehrheitsprinzip ist schließlich ein tragendes Element jeder demokratischen Verfassung.

Allerdings steht dem auch der Minderheitenschutz gegenüber, z.B. in Gestalt des Beschwerde– und Petitionsrechtes und da wollen wir als Fraktion schon auch ein wenig dankbar dafür sein, daß man uns immer wieder mal eine „Steilvorlage in den 16-Meter-Raum“ ermöglicht, die dann doch hin und wieder zu dem einen oder anderen Torerfolg führt.

Manfred Schmidt, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion

22. Dezember 2023|

Brenner Nordzulauf: Stellungsnahme der AfD-Kreistagsfraktion für den Streckenabschnitt Grafing-Bhf – Ostermünchen

Der Streckenverlauf Grafing Bahnhof bis Ostermünchen ist im Bestand sowie als zusätzlich erforderlicher Neubau ausschließlich unterirdisch zu führen, also einschließlich der Ortsdurchfahrten von Aßling und Niclasreuth mit den Bahnhöfen. Die dadurch oberirdisch frei werdenden Flächen können im Zuge der Ortsdurchfahrten städtebaulich, außer Orts insbesondere wieder landwirtschaftlich genutzt werden.

Begründung:

Wie auch der Rosenheimer Landrat Otto Lederer in seinem Bereich streben wir ausschließlich die auf Jahrhunderte bezogene Bestlösung und nicht die ohnedies nur scheinbar wirtschaftlichste Variante an. Geologisch und technisch halten wir diese Bestlösung für durchführbar, zumal das sogar im Bereich Innsbruck – Franzensfeste, also mitten durchs Gebirgsmassiv gelungen ist.
Der finanzierende Bundeshaushalt wird für ausreichend leistungsfähig gehalten, jedenfalls bei entsprechender Ausgaben-Umschichtung sowie angemessener Reduzierung der weit überhöht erscheinenden Auslandszahlungen.

Selbst wenn es – wie nicht – darauf ankäme, braucht diese allenfalls vordergründig zunächst teurere Lösung eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung nicht zu scheuen. Nicht nur wird weiterer Flächenverbrauch vermieden, sondern es werden sogar durch die unterirdische Verlegung der Bestandsstrecke sowie zweier Bahnhöfe wieder erhebliche Flächen renaturiert, was angesichts der vom Flächenfraß heimgesuchten oberbayerischen Landschaft gar nicht hoch genug gewertet werden kann.

Zusätzlich lösen sich damit auch alle Lärmschutzprobleme einschließlich der laufenden Instandhaltungs- und Wartungskosten sozusagen in Luft auf.

Manfred Schmidt, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion

22. Dezember 2023|

Erfolgreiche Aktion zur geplanten Flüchtlingsunterkunft in Markt Schwaben

am 9. Dezember wurde im Merkur darüber berichtet, dass in Markt Schwaben im Wohngebiet eine Flüchtlingsunterkunft für 120 Personen geplant ist. Die Verträge zwischen Landratsamt und Vermieter sind bereits unterzeichnet. Das löste einige Proteste aus, so dass am 15. Dezember eine Informationsverstaltung für Dienstag, 19. Dezember, in der Theaterhalle von 17-19 Uhr anberaumt wurde. Diese Gelegenheit ließen wir uns nicht entgehen und waren bereits um 16 Uhr vor Ort, um ein eilig entworfenes Flugblatt an die Interessenten zu verteilen. Dieses stieß auf große Zustimmung, nur wenige wollten kein Flugblatt von der ‚bösen‘ AfD nehmen.

 

Flugblatt "Wir hätten da ein paar Fragen"

 

Das fand sogar eine Erwähnung im Merkur:

Flüchtlingsheim: AfD-Kreisverband verteilt Flugblätter

Zumindest eine Vorahnung schien da auch der in Markt Schwaben bisher kaum in erscheinung (sic) getretene Kreisverband der AfD gehabt zu haben. Einige AfD’ler verteilten kurz vor Versammlungsbeginn ein Flugblatt mit einem Fragenkatalog. Fragen, die im Wesentlichen schon Tage zurück ähnlich im Marktgemeinderat formuliert worden waren (wir berichteten).

 

Wir kannten die Fragen im Marktgemeinde nicht, die Fragen scheinen auf der Hand zu liegen!
Leider war nicht genug Platz für alle interessierten Bürger, so dass einige von draußen zuhören mussten und andere verärgerter nach Hause gingen.

 

 

Landkreis Ebersberg mietet neue Asylunterkunft an: Hier ziehen 120 Geflüchtete ein

Asylbewerberheim: Markt Schwabener fordern mehr Transparenz

Verhärtete Fronten um Flüchtlingsheim: Stimmung in Markt Schwaben ist vergiftet

Das Flugblatt als PDF

21. Dezember 2023|
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