Wie schon u.a. in der KSA-Sitzung am 04.12.2023 angekündigt werden wir dem Haushalts-Entwurf 2024 nicht zustimmen.

Das gilt ebenso für den Stellenplan als seinem untrennbaren Bestandteil, so tragen wir z.B. keinesfalls Stellenmehrungen im Asylbereich mit. Betonen will ich allerdings, daß wir als AfD-Kreistagsfraktion uneingeschränkt zu den beschlossenen und evtl. auch noch weiteren freiwilligen. Leistungen in den Bereichen Gesundheit, Pflege, ÖPNV, Ruftaxis sowie Feuerwehr- und Katastrophenschutz stehen.

Auf die Wiederholung der aus den jeweiligen Sitzungs-Niederschriften ersichtlichen Argumente verzichte ich hier ebenso wie auf den nochmaligen Hinweis auf die einhellige Ablehnung all unserer bisherigen Sparvorschläge, insbesondere bei den freiwilligen Leistungen.

Diese an sich nicht gerade mustergültige Demokratiepraxis ficht uns indes nicht besonders an, ist es doch leider inzwischen schon „business us usual“ gegenüber der AfD in ganz Deutschland.

Zudem stimmen uns manche Lichtblicke auf dem Gebiet des Naturschutzes, aber gerade auch haushaltswirksam in anderen Bereichen frohgemut für den weiteren Verlauf dieser Wahlperiode.

Lassen Sie mich das an zwei Beispielen erläutern:

Da konnten wir zum einen in mühevoller Überzeugungsarbeit erreichen, daß das Berufsschulzentrum in Grafing-Bhf nunmehr haushaltsrechtlich gleichrangig, also sozusagen auf Augenhöhe mit dem ebenso erforderlichen Gymnasium in Poing angehoben wurde. Das war nur möglich, weil wir den sowohl vom Herrn Landrat als auch von der überwältigenden Mehrheit des Kreistags lange Zeit angedichteten Status der Berufsschule als lediglich freiwillige Leistung als Ammenmärchen entlarven konnten. Die Bayerische Verfassung (BV) begründet sogar eine Berufsschulpflicht für alle Kinder, man kann es im Art. 129 BV nachlesen.

Die von unserer Fraktion mithin erreichte Folgerung war die Installierung der Arbeitsgruppe „Schulneubauten“, deren verdienstvolles Wirken die gleichzeitige Erfüllung beider Pflichtaufgaben ab dem Jahre 2025 durchaus realistisch erscheinen läßt. Freilich wird jeweils bei beiden Objekten nicht alles auf einmal verwirklicht werden können. Modulare Realisierung, ggf. späterer Bau der Sportstätten, Reduzierung der Raumprogramme, Mehrfachnutzung von Fachräumen usw. eröffnen aber gute Möglichkeiten.

Zum anderen und damit will ich es für heute bewenden lassen, sind allein durch den Einsatz und durch die Fachkompetenz der AfD-Kreistagsfraktion die Irreführend als „Budgetübertragungen“ bezeichnete Zweckentfremdung von Haushaltsmitteln als Etikettenschwindel entlarvt worden.

Genauer gesagt gebührt das Verdienst der Entdeckung eigentlich dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV), der bereits in seinem Prüfungsbericht vom Jahre 2014 feststellte, daß dieses Verfahren den haushaltsrechtlichen Vorschriften widerspricht und diese Feststellung im jüngsten Bericht vom 01. Juni 2021 wiederholte, allerdings, ohne, daß sich auch nur irgendjemand im geringsten darum scherte. Für die Kreistagskolleginnen und –kollegen war das allerdings auch nicht ganz einfach zu erkennen, waren doch diese jährlich 50.000 € in einem Sammelansatz unter der Nr.160 im Teil-Haushaltsplan 020 quasi versteckt und daher kaum wahrnehmbar..

Des weiteren gab es – soweit ersichtlich – in der ganzen illegitimen Laufzeit von rund 20 Jahren keinen einzigen Gremienbeschluß, so daß also Regelung „par ordre du mufti“ nahe liegt. Wenn man die jedenfalls in den überschaubaren letzten Jahre jeweils auf diese Weise verausgabten Beträge von jährlich 50.000 € zugrunde legt, kommt im Laufe dieser Zeit ein Betrag von bis zu einer Million € zusammen, der letztlich für legitime und notwendige Zweckbestimmungen des Landkreises fehlt.

Das Revisionsamt des Landkreises hätte jedoch nach meiner festen Überzeugung die Pflicht zu den erforderlichen Maßnahmen gehabt. Dessen für mich unfaßbares Schweigen hierzu läßt sich wohl auch nicht damit entschuldigen, daß man an den alljährlichen Annehmlichkeiten – wie sie die Regierung von Oberbayern so treffend bezeichnet hat – unbekümmert zur ebenfalls freien Verfügung teilnahm.

Glück für die Verantwortlichen dieser rechtswidrigen Verwendung von Steuermitteln ist auch, daß die Lokalpresse bisher diesen bereits mehrfach in den öffentlichen Kreistags- und Ausschußsitzungen erörterten Vorgang verharmlosend wohl eher als läßlichen Buchungsfehler zu betrachten scheint. Aber vielleicht geht ja auch den Lokalmedien gelegentlich noch ein Licht auf.

Fazit:

Man kann die AfD-Kreistagsfraktion nach Belieben politisch leer laufen lassen. Das Mehrheitsprinzip ist schließlich ein tragendes Element jeder demokratischen Verfassung.

Allerdings steht dem auch der Minderheitenschutz gegenüber, z.B. in Gestalt des Beschwerde– und Petitionsrechtes und da wollen wir als Fraktion schon auch ein wenig dankbar dafür sein, daß man uns immer wieder mal eine „Steilvorlage in den 16-Meter-Raum“ ermöglicht, die dann doch hin und wieder zu dem einen oder anderen Torerfolg führt.

Manfred Schmidt, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion